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Amtsgerichtsgebäude |
Hauptstelle: |
Zum Amtsbrink 4, 17192 Waren (Müritz) |
Zweigstelle: | Tiergartenstraße 5, 17235 Neustrelitz |
Kommunikation für beide
Dienststellen: |
Telefon: |
(03991) 17 00-0 |
Telefax: | (03991) 17 00-999 |
eMail: | poststelle@ag-waren.mv-justiz.de Der elektronische Rechtsverkehr wurde ab dem 16. Mai 2017 bei dem Amtsgericht Waren (Müritz) für alle Verfahren einschließlich des Beschwerdeverfahrens nach § 71 Abs. 1 GBO eröffnet; ausgenommen sind die anderweitigen Grundbuchangelegenheiten. Eine elektronische Kommunikation über die angegebene E-Mail steht nur für solche Angelegenheiten zur Verfügung, die die Verwaltung der Gerichte betreffen. Anträge und Schriftsätze in sonstigen Rechtssachen können auf diesem Weg nicht rechtswirksam eingereicht werden. Sie sind auf dem üblichen postalischen Postweg, mittels Telefax oder dem zugelassenen elektronischen Übermittlungsweg dem Gericht zuzusenden. Wegen der Einzelheiten, insbesondere des zugelassenen elektronischen Übermittlungsweges und der technischen Anforderungen, wird auf die Homepage des Justizministeriums M-V verwiesen. |
Leitung:
Direktorin des Amtsgerichts
Heike Paulmann
Ständige Vertreterin:
Richterin am Amtsgericht
Barbara Grabandt
Pressesprecherin:
Richterin am Amtsgericht
Barbara Grabandt
Geschäftsleitung:
Justizamtsrat Mathias Schaefer
Sprechzeiten für beide Dienststellen:
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Besondere Hinweise:
Zuständigkeiten
der beiden Dienststellen
Richterliche
Geschäftverteilung 2017
Richterliche Geschäftverteilung ab 01.05.2017
Richterliche Geschäftverteilung ab 22.05.2017
Richterliche Geschäftverteilung ab 19.06.2017
Richterliche Geschäftverteilung
ab 22.08.2017
Richterliche
Geschäftverteilung 2018
Richterliche
Geschäftverteilung ab 01.04.2018
Formular für den Vollstreckungsantrag an den Gerichtsvollzieher
Allgemeine Fragen zur Beantragung von Grundbuchausdrucken
Antrag auf Erteilung eines Grundbuchausdruckes
In Binnenschifffahrtssachen ist das Amtsgericht Waren (Müritz) gemäß § 7
der Verordnung über die
Konzentration von Zuständigkeiten der Gerichte vom 28.03.1994 für den gesamten
Bezirk des
Oberlandesgerichts Rostock, d. h. für Mecklenburg-Vorpommern zuständig.
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