Die hier aufgeführten Formulare können Sie (teilweise) am Bildschirm ausfüllen und ausdrucken. Bitte beachten Sie, dass sämtliche Formulare weiterhin schriftlich an die/an das jeweils zuständige Behörde/Gericht übersandt werden müssen und nicht in elektronischer Form eingereicht werden können.
Die hier aufgeführten Formulare sind vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen sowie vom Sächsischen Staatsministerium der Justiz entwickelt und zur Verfügung gestellt worden.