Der Bezirk des Arbeitsgerichtes Neubrandenburg umfasst das Gebiet der Landkreise Demmin, Mecklenburg-Strelitz, Müritz und Uecker-Randow sowie der kreisfreien Stadt Neubrandenburg.
Der Bezirk des Arbeitsgerichtes Rostock umfasst das Gebiet der Landkreise Bad Doberan und Güstrow sowie der kreisfreien Stadt Rostock.
Der Bezirk des Arbeitsgerichtes Schwerin umfasst das Gebiet der Landkreise Nordwestmecklenburg, Ludwigslust und Parchim sowie der kreisfreien Städte Schwerin und Wismar.
Der Bezirk des Arbeitsgerichtes Stralsund umfasst das Gebiet der Landkreise Rügen, Nordvorpommern und Ostvorpommern sowie der kreisfreien Städte Greifswald und Stralsund.
Sämtliche Arbeitsgerichte führen Gerichtstage durch.
Um größere Bürgernähe zu gewährleisten, sind Gerichtstage eingerichtet:
An den Orten der Gerichtstage werden Verhandlungen durchgeführt. Der Schriftwechsel im Verlauf des Prozesses ist aber an das jeweilige Arbeitsgericht zu richten, zu dem der Gerichtstag gehört.
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