Für Anträge auf Eintragung gemäß § 7 Abs. 2 Dolmetschergesetz Mecklenburg-Vorpommern (vorübergehende Tätigkeit von in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zur Ausübung einer in § 1 des DolmG M-V genannten oder vergleichbaren Tätigkeit rechtmäßig niedergelassenen Dolmetscher und Übersetzer) verwenden Sie bitte den Vordruck: Antrag 2.
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