Schwerin
(Mo, 10.05.2010) Die Staatsanwaltschaft Schwerin führt Ermittlungen wegen öffentlicher Aufforderung zu Straftaten gemäß § 111 Abs. 2 StGB vor folgendem Hintergrund:
Der am 18.04.2010 auf dem Internetportal „MUPINFO“ unter dem Titel „Demokraten gibt es auch in Deiner Stadt! MUPINFO ruft auf zur Zivilcourage“ veröffentlichte Beitrag begründet den Verdacht einer versteckten Aufforderung Büros von Landtagsabgeordneten, Büros politischer Parteien und Bürger- bzw. Wahlkreisbüros aller Fraktionen mit Ausnahme der NPD-Fraktion aufzusuchen und Sachbeschädigungen zu begehen.
Das Verfahren richtet sich gegen den Verfasser des betreffenden Artikels sowie gegen die Person, die die Veröffentlichung herbeigeführt hat. Bislang ist nur bekannt, dass der stellvertretende Landesvorsitzende der NPD, David P., als Verantwortlicher der Domain mupinfo.de registriert ist.
Heute wurde ein Beschluss des Amtsgerichts Schwerin vollstreckt und Räumlichkeiten in Grevesmühlen, Rostock und Neustrelitz nach Beweismitteln durchsucht. Im Zuge der weiteren Ermittlungen werden die beschlagnahmten Beweismittel ausgewertet. Erst dann sind Erkenntnisse über die Personen, die strafrechtlich für die Veröffentlichung verantwortlich sind, zu erwarten.
Verantwortlich für den Inhalt: Oberstaatsanwalt Stefan Urbanek