(Fr, 05.02.2010) Die Staatsanwaltschaft Schwerin führt gemeinsam mit dem Landeskriminalamt Mecklenburg-Vorpommern ein Ermittlungsverfahren gegen zwei jeweils 43-jährige Beschuldigte wegen des Verdachts der gemeinschaftlich begangenen Freiheitsberaubung, tateinheitlich begangen mit versuchter räuberischer Erpressung. Beide Beschuldigte sind nach Erkenntnissen der Ermittlungsbehörden der Führungsebene des Hells Angels MC Schwerin zuzuordnen.
Ihnen wird vorgeworfen, am 19.01.2010 einen männlichen Geschädigten gegen dessen Willen in eine Bar in Schwerin verbracht bzw. dies veranlasst zu haben. Hier sollen beide Beschuldigte den Geschädigten über einen längeren Zeitraum festgehalten und von diesem grundlos die Zahlung einer größeren Geldsumme gefordert haben. Ferner sollen die Beschuldigten mit der Anwendung von Gewalt gegen den Geschädigten und seine Familienangehörigen gedroht haben.
Der Geschädigte soll dabei u.a. mit einem Messer bedroht worden sein.
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft hat das Amtsgericht Schwerin am 04.02.2010 Haftbefehl gegen beide Beschuldigte erlassen. Diese wurden heute in den frühen Morgenstunden festgenommen, wobei das SEK des Landeskriminalamtes Mecklenburg-Vorpommern zum Einsatz kam. Die Beschuldigten befinden sich in Untersuchungshaft.
Verantwortlich für den Inhalt: Oberstaatsanwalt Stefan Urbanek