(Di, 29.08.2006) 29.08.2006: Urteil im Strafverfahren um den Wolgaster Tötungsfall
Die 23. Strafkammer – als Jugendkammer – hat heute, am 29.08.2006, das Urteil in dem Verfahren um die Tötung eines Mannes in seiner Wolgaster Wohnung durch zwei Hausmitbewohner verkündet.
Beide Angeklagten wurden wegen Totschlags schuldig gesprochen.
Der Angeklagte G. wurde zu einer Freiheitsstrafe von 8 Jahren verurteilt. Zusätzlich wurde seine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt angeordnet, wobei 3 Jahre und 6 Monate der Freiheitsstrafe vorweg (also vor der Einweisung in die Entziehungsanstalt) vollstreckt werden.
Für den nach Jugendstrafrecht behandelten Angeklagten K. wurde die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet.
Für die Dauer der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus sieht das Gesetz keine Höchstfrist vor. Das Gericht prüft in regelmäßigen Abständen (einmal jährlich), ob die Voraussetzungen für die Unterbringung noch vorliegen.
Verantwortlich für den Inhalt: Olaf Ulbrich, Pressesprecher des Landgerichts Stralsund