Mündliche Verhandlung des Landesverfassungsgerichts Mecklenburg-Vorpommern am 28. Oktober 2004 (LVerfG 5/04 und LVerfG 10/04)

(Do, 14.10.2004) Das Landesverfassungsgericht Mecklenburg-Vorpommern wird am Donnerstag, den 28. Oktober 2004, um 10.00 Uhr im Saal I (116) des Gerichtsgebäudes Domstraße 7 in Greifswald mündlich verhandeln.

Es geht um ein Organstreitverfahren des Landesverbandes Mecklenburg-Vorpommern von Bündnis 90/Die Grünen gegen den Landtag und eine Verfassungsbeschwerde von kommunalen Mandatsträgern der Partei Bündnis 90/Die Grünen gegen Vorschriften der Kommunalverfassung.

Bis zur Kommunalwahl vom 13.06.2004 konnten in den Gemeindevertretungen und Kreistagen zwei Mitglieder eine Fraktion bilden.

Dies hat der Landtag mit zwei Gesetzen zur Änderung der Kommunalverfassung vom 26.02.2004 und vom 14.05.2004 teilweise geändert.

Nunmehr muss eine Fraktion in Städten mit mehr als 25 Stadtvertretern (mehr als 20.000 Einwohner) aus mindestens drei Mitgliedern bestehen, in Städten mit mehr als 37 Stadtvertretern (mehr als 50.000 Einwohner) aus mindestens vier Mitgliedern. In allen Kreistagen sind vier Mitglieder erforderlich.

Bündnis 90/Die Grünen und die Beschwerdeführer machen geltend, die Neuregelung verletze die verfassungsrechtlich verbürgten Rechte des parlamentarischen Minderheitenschutzes, der Freiheit und Gleichheit des Mandats, der politischen Chancengleichheit und den Gleichbehandlungsgrundsatz.

Das Landesverfassungsgericht hat am 13.07.2004 angeordnet, dass einstweilen zur Bildung einer Fraktion in allen Kommunalvertretungen - wie bisher - zwei Mitglieder genügen. Die einstweilige Anordnung hat das Gericht am 07.10.2004 verlängert.

Verantwortlich für den Inhalt: Helmut Wolf, Vizepräsident des Landesverfassungsgerichts M-V

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